Unser Aantracht Fanclub - Satzung |
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Satzung “ Unser Aantracht “ !
§ 1 Name und Sitz
1.1 “ Unser Aantracht “ ! ist angelehnt an das kesse Mundwerk der alten Braunschweiger, auch als “ Klinter Klater” bekannt, die bei Ihrer Aussprache aus “Ei” ein “Aa” machen. Das klare “A” ist einmalig in Deutschland.
1.2 Der Sitz des Fanclubs ist Börßum, mitten im schönen Braunschweiger Land.
§ 2 Sinn und Zweck des Fanclubs
2.1 Aus dem Zusammenschluß der Eintracht-Fans rund um den Sitz des Clubs, soll noch mehr positive blau-gelbe Fankultur entstehen. 2.2 Mindestens 2. Auswärtsspiele pro Saison sollen gemeinsam besucht werden. 2.3 Spontane gemeinsame Fahrten zu Heim-oder Auswärtsspielen können durch eine gemeinsame E-Mail Verknüpfung kurzfristig zu stande kommen.
2.4 Diverse Aktivitäten können und sollen organisiert werden.
2.5 Ein Teil der der Überschüsse soll für einen guten Zweck gespendet werden.
§ 3 Mitgliedschaft
3.1 Mitglied kann jeder werden , der im Herzen 100 % er Einträchtler ist, oder es gern werden möchte.
3.2 Jede Mitgliedschaft ist freiwillig.
3.3 Die Mitgliedschaft beginnt mit der Beitragszahlung zur Gründung des Fanclubs. Jeweils zur Jahreshauptversammlung wird in bar die Mitgliedschaft verlängert.
3.4 Neue Mitglieder können jederzeit beim Schatzmeister in bar per Beitrittserklärung Mitglied werden.
3.5 Ein Mitglied wird ausgeschlossen, wenn er das Ansehen “ Unser Aantracht” ! oder das von Eintracht Braunschweig in der Öffentlichkeit beschmutzt.
§ 4 Ämter
4.1 Präsident : Präsentation des Clubs, Einhaltung der Satzung, Organisation der Wahlen und Treffen
4.2 Vize : Unterstütz den Präsi
4.3 Schatzmeister : Kümmert sich um die finanziellen Angelegenheiten des Clubs
4.4 PR-Beauftragter : Presseangelegenheiten ( @-Kontakte ) /Mitgliederverwaltung
4.5 Die Laufzeiten der Ämter befristeten sich auf 1.Jahr und müssen zur Jahreshauptversammlung bestätigt oder neu gewählt werden.
§ 5 Clubtreffen
Der Club trifft sich 2.mal im Jahr.
5.1 In der Winterpause findet die Jahreshauptversammlung statt.
5.2 Am Tag des Saisonauftakts trifft man sich zum 2.mal.
§ 6 Beiträge
6.1 Kinder 0-13 Jahre 0,- €
6.2 Schüler 14-17 Jahre zahlen jährlich 5,- €
6.3 Erwachsene ab 18 Jahren zahlen jährlich 10,- €
§ 7 Ehrungen
7.1 Jedes Mitglied wird nach 5.Jahren Mitgliedschaft geehrt. Der Jubilar bekommt dann eine Urkunde und ein Zeitungsbild im Wolfenbüttler Schaufenster. Er ist verpflichtet zu seiner Ehrung eine kalte Kiste Wolters mitzubringen. ( Die “ Pflichtaufgabe “ greift ab dem 18.Lebensjahr)
7.2 Ehrenmitglieder, werden von mind.50 % der Mitglieder ernannt.
§ 8 Abstimmungen
8.1 Abstimmungen können nur mit einer 2/3 Mehrheit durchgesetzt werden.
$ 9 Auflösung “ Unser Aantracht “
9.1 Wenn der Club keine 5 Mitglieder mehr hat.
$ 10 Haftungsausschluss
Jedes Mitglied ist für sich selbst verantwortlich
Stand 12.12.2010
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